AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Dienstleistungen der einszueins digital GmbH & Co. KG
I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der einszueins digital GmbH & Co. KG
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der einszueins digital GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Liederbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden dessen Auftrag vorbehaltlos ausführen.
II. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang des Auftrages erst durch eine innerhalb von zwei Wochen zu erteilende Auftragsbestätigung der einszueins digital GmbH & Co. KG verbindlich. Bei fernmündlicher Bestellung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung der einszueins digital GmbH & Co. KG innerhalb der vorgenannten Frist notwendig. Alleine die in der Auftragsbestätigung genannten Spezifizierungen sind für die Ausführung des Vertrags maßgebend. Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art, insbesondere Störungen bei Zulieferern, im eigenen Betriebsablauf oder behördlichen Maßnahmen behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem Aufschub, zu einer Einschränkung des Auftrages oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
III. Zahlungsbedingungen und Preise
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Fracht, Porto und Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zulässig. Alle Rechnungen der einszueins digital GmbH & Co. KG sind rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der einszueins digital GmbH & Co. KG. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Scheckeinlösungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Verzugsfalle ist die einszueins digital GmbH & Co. KG berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die einszueins digital GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Aufträgen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, Wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der einszueins digital GmbH & Co. KG anerkannt.
IV. Lieferung und Versand
Die Kosten für den Versand sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Ausdrücklich vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der einszueins digital GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so ist die einszueins digital GmbH & Co. KG berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Ebenso haften wir dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Ansonsten kann der Kunde im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede volle Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des Auftragswertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Auftragswertes, geltend machen.
Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadenersatz wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Die Gefahr geht ferner auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räume der einszueins ek verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und der Versandart ist im freien Ermessen des Versenders. Auf Wunsch des Kunden wird
auf seine Kosten die Sendung durch das Transportunternehmen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Gefahr für die vom Kunden an die einszueins digital GmbH & Co. KG versandten Unterlagen geht auf die einszueins digital GmbH & Co. KG über, sobald Pläne, Dokumente oder Dateien in den Räumen der einszueins digital GmbH & Co. KG oder auf den Rechnern der einszueins digital GmbH & Co. KG unbeschädigt eingegangen sind. Es ist die Obliegenheit des Kunden von Plänen, Dokumenten und Daten Sicherheitskopien zu erstellen oder Originale aufzubewahren, bevor er die zu bearbeitenden Unterlagen an die einszueins digital GmbH & Co. KG zur Bearbeitung liefert.
V. Gewährleistung, Haftung
Für bei Gefahrenübergang mangelhafte Lieferungen, die nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit besitzen, erfolgt die Gewährleistung durch die einszueins digital GmbH & Co. KG nach Werkvertragsrecht mit folgend genannter Maßgabe: Der Kunde hat die Lieferung nach Übergabe unverzüglich – vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten – zu untersuchen und zu prüfen, soweit dies dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Unvollständige / unrichtige Lieferungen sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel sind der einszueins digital GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen ab Lieferung schriftlich und mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Rechtzeitig angezeigte Mängel sind durch die einszueins digital GmbH & Co. KG nach eigener Wahl durch kostenlose Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen zu beseitigen. Für die Nachbesserung hat der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen.
Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist ablehne, zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Kunde beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der einszueins digital GmbH & Co. KG gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Die einszueins digital GmbH & Co. KG haftet grundsätzlich nur für Schäden, die durch sie selbst oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung der einszueins digital GmbH & Co. KG ist auf den nach den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, die Haftung ist auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden wegen Lieferung verspäteter oder mangelhafter Ware sowie Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies ausschließen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine hierüber hinaus gehende Mängelhaftung auf Schadensersatz ist – egal aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche für Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass anstelle eines Schadensersatzanspruches ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen geltend gemacht wird. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend bei einer persönlichen Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unbeachtet der übrigen Vorschriften dieser AGB ist jegliche Haftung auf 300.000 Euro für Vermögensschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden begrenzt.
VI. Nutzungsvorbehalt
Von der einszueins digital GmbH & Co. KG gelieferte Dateien, Plots und Ausdrucke dürfen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der einszueins digital GmbH & Co. KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Nutzungsvorbehalt der einszueins digital GmbH & Co. KG stehenden Dateien ordnungsgemäß aufzubewahren. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Nutzungsvorbehalt stehenden Dateien, Plots und Ausdrucke nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht vollständig geleistet wurde. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert und die einszueins digital GmbH & Co. KG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der einszueins digital GmbH & Co. KG bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der einszueins digital GmbH & Co. KG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
VII. Erfüllungsort/Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, Darmstadt für Lieferungen und Zahlungen sowie aller Rechtsstreitigkeiten. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
VIII. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Copyright: einszueins digital GmbH & Co. KG, Darmstadt.
Eine Weitergabe ist nicht gestattet, weder auszugsweise noch als Kopie.